KFZ-Blitzgutachten.de
Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Caglar Yildirim — Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro — ist bemüht, die eigene Website kfz-blitzgutachten.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der EU-Richtlinie 2019/882 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist nach eigener Einschätzung weitgehend konform mit den Anforderungen der WCAG 2.2 Level AA. Die Konformität wird regelmäßig überprüft und kontinuierlich verbessert.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Semantisches HTML5 mit Landmark-Elementen (header, main, nav, footer)
  • Klare und logische Überschriften-Hierarchie
  • Alternativtexte für informative Bilder
  • Aria-Labels für Icon-Schaltflächen
  • Sichtbarer Tastatur-Fokus
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
  • Ausreichende Farbkontraste (mindestens WCAG-AA-Stufe)
  • Mindestgrößen für Touch-Targets (≥ 48 × 48 px auf Mobilgeräten)
  • Skalierbare Schriftgrößen ohne Funktionsverlust
  • Verzicht auf Cookie-Banner und externe Tracker, die die Bedienung erschweren
  • Berücksichtigung der Nutzerpräferenz prefers-reduced-motion

Nicht oder eingeschränkt barrierefreie Bereiche

Externe verlinkte Inhalte (z. B. Google Maps, WhatsApp, Instagram) unterliegen nicht meinem Einfluss und können in Teilen nicht barrierefrei sein. Ich bemühe mich, barrierefreie Alternativen (Telefon, E-Mail, Kontaktformular) gleichwertig anzubieten.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16. Mai 2026 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung des Anbieters.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Zugänglichkeit aufgefallen? Möchten Sie nicht barrierefrei zugängliche Informationen in barrierefreier Form anfordern? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf:

Caglar Yildirim
Grundesch 7, 88326 Aulendorf
Telefon: +49 152 24852297
E-Mail: info@kfz-blitzgutachten.de

Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle

Sollten auch nach Ihrem Feedback an mich keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bzw. die für das BFSG zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
www.mlbf.bund.de

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